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Hinweis in eigener Sache. (1.)

Beachtet bitte meinen allgemeinen Hinweis:

Ein wichtiger Hinweis zu den Produkten by WoodArt:

Alle Stücke, die ich hier zeige, sind  immer Einzelstücke und Unikate,

Deshalb ist kein Stück wie das andere.

Ich führe keine Serienproduktion und keine Massenware.

Dies bestätige bzw zertifiziere ich meinen Kunden schriftlich.

>>> Naturholzgegenstände, wie gezeigte Dekorationen und Möbel,

sollten von Zeit zu Zeit nachbehandelt werden.

Die Schönheit der Möbel, Accessoires bleibt so erhalten und schützt sie auch vor dem Austrocknen.

Vor allen Dingen, gilt das für Gegenstände die der Witterung, Sonne, Wind und Regen ausgesetzt sind,

denn  Holz lebt auch im verarbeiteten Zustand immer noch weiter, auch wenn es kein Baum mehr ist. <<<


Hinweis in eigener Sache. (2.)

Diese Produkte von WoodArt by B. sind Einzelstücke bzw. Unikate.

D.h. Nachbauten weichen vom Original,

das Sie hier sehen, in Form und Farbe ab, um die Einzigartigkeit zu gewährleisten.

Unregelmäßigkeiten, Äste, Ast.-u. Nagellöcher, Risse und Sprünge,

Verfärbungen sind Eigenarten des Altholzes und sind im künstlerischen Sinne erwünscht.

Hinweis in eigener Sache. (3.)

Geistiges Eigentum und Urheberrecht

Alle Werke und Objekte, einschließlich Sonderanfertigungen,

die von mir (Bernd Grosche) entworfen und gefertigt wurden,

unterliegen dem geistigen Eigentum und Urheberrecht, gem. § 2 UrhG.

Besagte Objekte werden dementsprechend gekennzeichnet bzw. signiert und zertifiziert.

Hinweis in eigener Sache. (4.)

"Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum,

wenn es sich dabei um persönliche geistige Schöpfungen handelt,

die die nötige Schöpfungshöhe erreichen.

Dies ist laut Gesetzgeber nur dann möglich,

wenn sich das Werk durch Individualität und Kreativität auszeichnet.

Den Schutz für geistiges Eigentum gewährt das Urheberrecht allerdings nur bei Werken,

aus den Bereichen der Literatur, Wissenschaft und Kunst.

In § 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) werden folgende Werkarten aufgeführt,

die durch das Urheberrecht geschützt werden:

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme.
  • Werke der Musikpantomimische.
  • einschließlich der Werke der Tanzkunst.
  • Der bildenden Künste einschließlich der
  • Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke.
  • Lichtbildwerke einschließlich der, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden.
  • Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden.
  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

Für diese verschiedenen Werkarten räumt das Urheberrecht,

dem Schöpfer geistige Eigentumsrechte ein.

Als Urheber ist er somit alleinig im Besitz der Urheberpersönlichkeits- und der Verwertungsrechte.

Er darf somit als einzige Person darüber entscheiden,

wann und in welcher Form sein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Zudem kann der Urheber bestimmen,

inwieweit er mit seinem Werk in Verbindung gebracht werden will und die Kennzeichnung dafür aussehen soll."

Auszug: https://www.urheberrecht.de/geistiges-eigentum/

Soviel zu Thema Hinweis....


Hinweis in eigener Sache. (5.)

Grüße aus der Ideen-Schmiede und Kreativ-Werkstatt

Euer Bernd G. von

Hinweis in eigener Sache

Weitere Ideen, die ich verwirklichen werde, folgen in Kürze. Ihr dürft gespannt sein.

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Solltet Ihr, eventuell, irgendwelches "Gerümpel"

(alte Bretter, Balken, verrostetes Metall, alte Türen oder Fenster, usw.)

loswerden wollen, dürft Ihr mich gerne kontaktieren.

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